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Definition Kulturgüterschutz Schweiz
Kulturelle Objekte gelten seit jeher als Zeugen der Geschichte einer Gemeinschaft und ihrer Kultur. Der Kulturgüterschutz (KGS) hat sich zur Aufgabe gemacht, die identitätsstiftenden Objekte für die nachfolgenden Generationen zu erhalten.
Blue Shield International ist eine internationale und der UNESCO zugeordnete Organisation für den Schutz von Kulturgut vor den Auswirkungen von Kriegen, bewaffneten Konflikten und
Katastrophen mit Sitz in Den Haag.
Gesetzliche Grundlagen Kulturgüterschutz
Unter dem Eindruck des Zweiten Weltkriegs, in dem zahlreiche Kulturgüter beschädigt und zerstört worden waren, wurde am 14. Mai 1954 in Den Haag (NL) das «Haager Abkommen für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten» (HAK) verabschiedet. Mit dem Beitritt zum HAK verpflichtete sich die Schweiz 1962, in Friedenszeiten vorsorgliche Massnahmen festzulegen und im Konfliktfall das eigene und fremde Kulturgut zu respektieren. Ein neues Bundesgesetz setzte 1966 die Rahmenbedingungen. Die bewaffneten Konflikte in den späten 1980er- und 1990er-Jahren auf dem Balkan bewirkten 1999 im Zweiten Protokoll zum HAK zusätzliche Schutzbestimmungen für Kulturgüter. Die Schweiz ratifizierte das Abkommen 2004.
Gesetzliche Grundladen Kulturgüterschutz Totalrevision
Längst war aber erkannt, dass Kulturgüter nicht nur von Kriegsparteien bedroht sind, sondern auch durch Katastrophen und selbst durch Alltagsereignisse wie Wassereinbrüche und Vandalenakte. Der Gefährdungslage angepasst, trat am 1. Januar 2015 – nach einer Totalrevision – das Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffnete Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen (KGSG) in Kraft.
Abstimmungsergebnisse im Schweizer Parlament:
Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen.
Bundesgesetz, Totalrevision, Schlussabstimmung
Ständerat Mittwoch, 4. Juni 2014 um 08:31 Uhr
45 Ja zu 0 Nein
Nationalrat Freitag, 20. Juni 2014 um 08:50 Uhr
198 Ja zu 0 Nein
Gesetzliche Aufgaben des Bundes und der Kantone
• Inventarisierung
• Erstellen Kurzdokumentationen
• Evakuationsplanung
• Einsatzplanung Feuwerwehr
• Einsatz im Katastrophenfall
• Planung Schutzmassnahmen
• Beratung / Unterstützung der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes
Kompetenzen und Aufgaben der Curesys AG
• Inventarisierung
• Erstellen Kurzdokumentationen
• Evakuationsplanung
• Einsatzplanung Feuerwehr
• Einsatz im Katastrophenfall
• Planung Schutzmassnahmen
• Beratung / Unterstützung der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes
Partner*innen im Kulturgüterschutz
Kulturgutbetreiber*innen
Verantwortliche aus den Kulturgut tragenden Institutionen
Behörden und Verwaltung
Vertreter*innen von Kantons- und Bundesstellen aus den Bereichen Sicherheit und Kulturguterhaltung
Notfall-Dienste
Einsatzkräfte, wie Feuerwehr, Polizei, Zivilschutz und Armee
Private Anbieter*innen
Anbieter*innen mit Kompetenzen zur Schadensverhinderung und Schadensminderung